Jobs für Geflüchtete aus der Ukraine

Ihr möchtet Geflüchtete aus der Urkaine unterstützen und ihnen einen Job anbieten?
Wir haben Euch nachfolgend die wichtigsten Fakten dazu zusammengetragen.

Jobbörsen
Es gibt drei Jobbörsen, die sich an Geflüchtete richten. Hier können Jobangebote hochgeladen werden.

https://www.uatalents.com
https://www.jobaidukraine.com

https://new-start.media

Auch diese Angebote unterstützen die schnelle Eingliederung der Geflüchteten:

Die Coworking Map
Das Team der CoworkingMap unterstützt in Kooperation mit der German Coworking Federation (GCF) und der CoworkLand Genossenschaft Geflüchtete aus der Ukraine durch kostenfreie Arbeitsplätze in Coworking Spaces.
Kontakt kann direkt mit den Coworking Spaces gemacht werden, die in der Karte gekennzeichnet sind.
https://coworkingmap.de

Creatives for Creatives
Der DDC und „Design made in Germany“ rufen unter dem Motto: Creatives for Creatives dazu auf, geflüchtete ukrainische Kreative aktiv mit einem Jobangebot oder mit einem Co-Workingspace zu unterstützen.
https://www.ddc.de/de/magazin/creativesforcreatives
https://www.designmadeingermany.de/jobs/supportukr/

Sprache/Übersetzung
Die Stellenanzeigen sind natürlich mindestens in englischer, besser in ukrainischer Sprache zu verfassen. Wir haben dazu mit unserem langjährigen Partner dem Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) gesprochen. Der VKD hat uns zugesichert, bei der Übersetzung von Stellenausschreibungen in die englische und/oder ukrainische Sprache zu unterstützen. Unter sponsoring@vkd.bdue.de könnt Ihr Eure Stellenausschreibungen professionell übersetzen lassen. Der Preis richtet sich nach dem Umfang des Textes und liegt bei ca. 100€.


Formulierung/Gleichbehandlung/Diskriminierung
Achtet bei der Formulierung der Stellenausschreibungen darauf, Euch an das in Deutschland geltende Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu halten.
Wichtig ist nicht nur das Vermeiden von Ungleichbehandlungen, sondern auch die Dokumentation und Archivierung des gesamten Bewerbungsvorgangs – von der Stellenausschreibung über das Vorstellungsgespräch bis zum Auswahlprozess und den Entscheidungsgründen. Nur so kann später nachgewiesen werden, dass keine verbotene Ungleichbehandlung erfolgt ist. Dieser Nachweis ist erforderlich, da die Bewerber:innen nur Tatsachen nachweisen müssten, die auf eine verbotene Ungleichbehandlung schließen lassen.
https://www.ihk-wiesbaden.de/recht/rechtsberatung/personal/auswirkungen-des-gleichbehandlungsgesetzes-agg-auf-stellenaussc-1255690

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat auf seiner Website wichtige Informationen aufgeführt, wie Geflüchtete aus der Ukraine schnellstmöglich in feste Jobverhältnisse gebracht werden können. Hier gibt es zur Zeit Sondergenehmigungen, die den Einstieg in die Erwerbstätigkeit erleichtern.
Achtet auf jeden Fall darauf, dass die Person, die Ihr anstellen wollt, auch eine Arbeitserlaubnis hat. Auf der folgenden Website und im unten stehenden Text erhaltet Ihr eine Erläuterung, worauf zu achten ist.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html

Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland arbeiten?
Ja, das wird möglich sein. Eine Erwerbstätigkeit muss aber zuvor von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist. Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eintragen. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf also in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet werden. Besondere Berufszugangsvoraussetzungen (etwa eine Approbation bei Ärzten oder eine Erlaubnis für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe) gelten für vorübergehend Geschützte selbstverständlich wie für alle anderen. Aber auch die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen stehen den Betroffenen wie allen anderen offen. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.

Wir hoffen, Euch hiermit etwas bei der guten Sache unterstützen zu können. Erlaubt uns eine abschließende Bemerkung:

Erste Rückmeldungen von Mitgliedern, die sich hier bereits engagieren, deuten darauf hin, dass die Suche und Integration von Geflüchteten in Eure Unternehmen nicht einfach ist. Vieles von dem, was politisch gesagt wurde, hat noch nicht seinen Weg in den behördlichen Prozess gefunden. Dennoch glauben wir, dass es sich für Euch und vor allem für die Menschen aus der Ukraine lohnen kann, hier aktiv zu werden. Und frustrierende Erlebnisse im Umgang mit den Behörden sind uns aus den zurückliegenden 24 Monaten ja nicht neu.

Was uns besonders freuen würde, wäre, wenn Ihr uns zwischendurch oder bei Erfolg oder auch gerne bei Misserfolg eine Rückmeldung zu Euren Suchbemühungen geben könnt. Schreibt dazu bitte am besten an Martina@forward.live.

Viel Erfolg!
Euer fwd: Team

Mehr zum Thema könnt ihr nachhören, im fwd:podcast #2 mit Christian Eichenberger – oder direkt bei


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