100 Tage Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft

Am 28. Oktober 2021 fand die erste Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft statt.
Dank der Verabschiedung eines politischen Forderungsmemorandums und der Wahl
politischer Vertreter:innen konnten erste Fortschritte und Erfolge erreicht werden.
Dies bestätigt ein Rückblick auf die politischen Aktivitäten der vergangenen Monate
sowie ein Ausblick auf zukünftige Forderungen.


Seit der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft am 28. Oktober 2021 setzt sich der Rat
der Vertreter:innen für die Zukunftssicherung der Branche ein. Die elf Gewählten sind aktive
Branchenakteure aus Eventgastronomie, Eventmanagement, Musik- und
Medienmanagement, Projektmanagement, Veranstaltungstechnik und Fachverlagswesen.
Bereits ihre erste Pressekonferenz Mitte November verlief erfolgreich. Die namhaften
Tageszeitungen und Medien veröffentlichten die Schlüsselforderungen des
Wirtschaftszweigs. Publiziert wurden insgesamt über 200 Beiträge.

Hilfen für die Dauer der Pandemie

Um die Weiterführung von Kurzarbeit, Überbrückungs- und Neustarthilfe – alles Teile des
Forderungsmemorandums mit über 30 Positionen – zu erreichen, finden seither regelmäßige
Telefonkonferenzen mit Regierungsvertretern auf Landes- und Bundesebene statt. Bisher
sind mehr als 20 solcher Telefonkonferenzen und 100 Telefonate geführt, 100 offizielle EMails, 50 Briefe und 50 SMS versendet worden. Ebenfalls wird auf den extrem bedrohlichen
Fachkräfteschwund aufmerksam gemacht.
So konnte die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft bei über 100 Abgeordneten und
Regierungsvertretern die Nöte des Wirtschaftszweigs persönlich bekanntmachen. Ein
weiterer Schwerpunkt der Bundeskonferenz liegt darin, die Branche mit ihren über 200
Initiativen und Verbänden zu einen und intern die Gemeinsamkeiten aufzuzeigen und zu
stärken. Hierzu werden zahlreiche Gespräche mit Branchenmitgliedern und
Verbandsvorständen geführt.

Politische Arbeit: Erste Erfolge
Am 24. November 2021 wurde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen,
die Kurzarbeitergeldverordnung unter Beibehaltung der wesentlichen Sonderregelungen bis
zum 31. März 2022 zu verlängern. Dies jedoch, ohne die erhöhten Kurzarbeitergeldsätze
über den 31. Dezember 2021 zu verlängern: 70 bzw. 77 Prozent bei Kurzarbeit über vier
Monaten sowie von 80 bzw. 87 Prozent bei Kurzarbeit über sieben Monate. Ebenso hat die
Regierung die Hinzuverdienstmöglichkeit gestrichen, was für Mitarbeiter und schmerzhaft ist.
Zahlreiche Schreiben und Telefonate der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft mit
Landespolitikern und dem Wirtschaftsministerium sowie Telefonkonferenzen mit dem
Arbeitsministerium hatten zu einem wichtigen Erfolg geführt: Der vereinfachte Zugang zur
Kurzarbeit mit Hinzuverdienstmöglichkeiten und erhöhten Regelsätzen wurde zumindest bis 31. März 2022 beibehalten.

Eine Umfrage von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft zeigte, dass über 800
Unternehmen noch größte Teile ihrer Mitarbeiter in Kurzarbeit haben. Mit dem Ende dieser
Förderungen drängen sich umfassende Entlassungen auf. Mit diesen Erkenntnissen ist es
gelungen, den fortbestehenden politischen Handlungsdruck deutlich zu machen. Die
Befragungszahlen konnten in hundertfachen Presseberichten bekanntgemacht werden,
sodass auch Bundesarbeitsminister Heil zusammen mit dem Kabinett unter Verweis auf die
Veranstaltungswirtschaft angekündigt, das Kurzarbeitergeld zumindest bis in den Juni zu
verlängern. Monate mehr Hoffnung für die Menschen der Branche.
Schließlich konnten die Vertreter:innen auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen einwirken,
dass die Corona-Soforthilfen nicht sofort, sondern erst später zurückgezahlt werden müssen.
Mehrere entscheidende Stellen in Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium konnten
die Vertreter:innen dafür sensibilisieren, wie dringend es ist, besonders auch das
Überbrückungsprogramm IV fortzusetzen. Einzelne Parteien, die in diesen Ministerien
federführend sind, wurden zudem informiert, wie schädlich es ist, 60 Milliarden Euro
Hilfsgelder umzuwidmen und Förderprogramme zu beenden, während die
Veranstaltungswirtschaft – als Schaufenster des Exportweltmeisters ins Ausland – weiterhin
wegen der Pandemiebeschränkungen existenzgefährdet ist.

Zukünftige Forderungen und Ziele
Noch immer wird ein Ausfallfond für wirtschaftsbezogene Veranstaltungen benötigt. Alle
Wirtschaftshilfen – Kurzarbeit, Überbrückungsprogramme und Neustarthilfe – müssen zudem
dringend bis sechs Monate über das Ende aller Corona-Beschränkungen hinaus fortgeführt
werden. Damit die Branche nach dem Ende der Pandemie wieder Fahrt aufnehmen kann,
wird ebenfalls ein Investitionsprogramm gefordert. Dieses muss der Gewinnung alter und
neuer Mitarbeiter sowie Soloselbständiger dienen. Weiterhin ist auch ein
Regierungsbeauftragter für die Veranstaltungswirtschaft zu benennen, um die Sonderrolle
der Branche in der Pandemie und die spezifischen Hilfsanforderungen des sechstgrößten
Wirtschaftszweigs angemessen berücksichtigen zu können.

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