fwd: Kartellrichtlinie

Kartellrechtliche Richtlinie für die Verbandsarbeit im fwd:

Der fwd: setzt sich für den freien und fairen Wettbewerb ein. Deshalb hat sich der fwd: verpflichtet, allen Anforderungen des Kartellrechts zu entsprechen. Verstöße gegen das Kartellrecht können zu erheblichen Sanktionen gegen beteiligte Unternehmen, Mitarbeiter und Verbände führen. In Eurem persönlichen Interesse und zum Schutz Eures Unternehmens und der fwd: Verbandsarbeit ist die Befolgung des Kartellrechts daher von äußerster Wichtigkeit.

Der individuelle Informationsaustausch zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen unterliegt dabei besonders strengen kartellrechtlichen Anforderungen. Ein Austausch im Hinblick auf die hier aufgeführten Daten für einzelne Produkte oder Märkte ist nicht zulässig. Die Informationen müssen sich insoweit auf das gesamte Unternehmen bzw. eine breite Produktpalette beziehen. Ein Austausch wettbewerbsrelevanter unternehmensspezifischer Daten darüber hinaus ist nicht möglich.

Der fwd: und seine Mitgliedsunternehmen unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften auf Verbandsebene.

Stand: April 2022

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fwd: Servicegesellschaft